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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Allgemeines

    1.1.  Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Nadja Teinze durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

    1.2.  Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Einnahme der Auftragserteilung.

    2. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

    2.1. Nadja Teinze Photography erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung,Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Nadja Teinze, Steinstrasse 32, 85051 Ingolstadt, mail@teinze-photography.com

    3. Pflichten des Auftraggebers

    3.1.  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

    3.2.  Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

    3.3.  Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des aus- übenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

    3.4.  Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a.Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

    4. Produktionsaufträge

    4.1.  Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen, er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labor etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftliche Anweisung trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.

    4.2.  Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vor- legt.

    4.3.  Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

    4.4.  Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.Wurde vereinbart alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal 10 Jahre.

    5. Vergütung und Auslagen

    5.1.  Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Nadja Teinze Photography. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    5.2.  Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, über- schritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

    5.3.  Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag fällig.

    5.4.  Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar

    5.5.  Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention zulasten des Auftraggebers.

    6. Auftragsänderungen, -erweiterungen und -kündigung

    6.1.  Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

    6.2.  Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.3 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden, entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat.

    6.3.  Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.

    6.4.  Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

    7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

    7.1.  Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftraggebers.

    7.2.  Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

    7.3.  Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

    7.4.  Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social Media)

    7.5.  Andere Dienstleister wie z.B.Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.

    8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

    8.1.  Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes.

    8.2.  Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

    9. Haftung

    9.1.  Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

    9.2.  Für Mängel die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

    9.3.  Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblichen Mangel.

    10. Textform

    10.1. ErgänzungenundAbänderungendergetroffenenVereinbarungenzwischendenParteieneinschließlichdieserAGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

    11. Vertragsstrafe, Schadenersatz

    11.1.  Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung,Verwendung,Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00€ pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

    11.2.  Durch die Ziffer 6.1. AGB vorgesehener Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

    12. Anzuwendendes Recht

    12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

    12.2.  Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Ingolstadt. Der Gerichtsstand ist Ingolstadt, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

    12.3.  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

    13. Gutscheine

    13.1. Enthält der Gutschein keine Frist, gelten die gesetzlichen Regelungen, d.h. der Anspruch auf die Leistung im Gutschein verjährt in drei Jahren.

    13.2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch (Kauf des Gutscheins) entstanden ist.

    13.3. Der Gutschein kann nur gegen eine Ware oder eine Dienstleistung eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

    13.4. Gutscheine können nur auf Anfrage (z.B. per Email) ausgestellt werden. Ein Kauf über diese Website ist nicht möglich.

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